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Meldung SFV 26/05


Liebe VereinsvertreterInnen, liebe Fussball-FreundInnen Wir kommen zurück auf unser Rundschreiben vom 12. Mai 2021, mit dem wir Euch über die Planungen des Bundesrats betreffend das weitere Vorgehen für den Spielbetrieb derjenigen Kategorien/Ligen informiert haben, die bisher nicht spielen und nur mit Einschränkungen trainieren durften (Männer Aktive 1. Liga Classic bis 5. Liga, Frauen Aktive 2. Liga bis 4. Liga, alle SeniorInnen-Kategorien/Ligen sowie alle Futsal-Ligen).


Heute Mittwoch hat der Bundesrat nun wie erhofft entschieden, dass im Freien auch in den erwähnten Kategorien/Ligen ab dem 31. Mai 2021 Trainings (mit Körperkontakt und ohne Maske) und Spiele mit Publikum möglich sein werden. In der Halle sind Amateur-Wettkämpfe in Teamsportarten (Futsal) weiterhin nicht erlaubt. Für weitere Details verweisen wir auf die Informationen weiter unten sowie auf die Medienmitteilung des Bundesrates (mit weiterführenden Links am Ende).


Somit werden die Wettbewerbe in den entsprechenden Kategorien wie bereits mehrfach angekündigt nach einer kurzen Vorbereitungszeit wieder aufgenommen. Sie dauern bis längstens am 4. Juli 2021. Das genaue Start- und Enddatum wird von der für die einzelnen Wettbewerbe zuständigen Organisation definiert (Erste Liga, Amateur Liga, Regionalverbände). Das Gleiche gilt für den Modus in den einzelnen Wettbewerben und für die Spielpläne, die nun umgehend veröffentlicht werden. Ziel ist es, auch in den erwähnten Kategorien/Ligen die Hälfte der regulären Runden (allenfalls in einem verkürzten oder angepassten Format) zu absolvieren, sodass die Saison in Anwendung von Art. 8bis des Wettspielreglements auch in diesen Kategorien/Ligen gewertet werden kann, d.h. dass es überall Meister sowie Auf- und Absteiger gibt. Auch Cupwettbewerbe sollen, wenn immer möglich, zu Ende geführt werden. Details dazu werden von den zuständigen Abteilungen und Regionalverbänden bestimmt.


Auch wenn wir uns bewusst sind, dass die Wiederaufnahme des Betriebs für Euch eine Herausforderung sein wird, freuen wir uns sehr über diesen Entscheid des Bundesrates und darüber, dass wir nun wieder auf allen Stufen des Rasenfussballs unsere Leidenschaft ausüben können.


An dieser Stelle möchten wir Euch auf die wichtigsten Punkte aufmerksam machen:


  • Für alle Aktivitäten sind Schutzkonzepte zu erstellen und einzuhalten, die insbesondere die Erhebung der Kontaktdaten vorsehen müssen. Ein aktuelles Muster hierfür und einen Katalog häufiger Fragen findet Ihr auf unserer Website www.football.ch. Diese Dokumente werden so rasch wie möglich aktualisiert und den neuen Gegebenheiten angepasst.

  • Die Begrenzung der Anzahl aktiver TeilnehmerInnen (SpielerInnen, TrainerInnen, weitere BetreuerInnen, SchiedsrichterInnen) an Trainings und Spielen liegt bei 50 Personen. Für Kinder und Jugendliche mit Jahrgang 2001 oder jünger gelten diese Einschränkungen betreffend die Teilnehmerzahl für den Trainings- und Spielbetrieb nicht.

  • Bei Spielen von Teilnehmenden mit Jahrgang 2000 und älter (Freundschafts- und Wettbewerbsspiele) ist die Zuschauerzahl auf ½ der Sitzplatzkapazität des Stadions/Sportplatzes, maximal jedoch 300 Personen beschränkt. Nebst den allgemeinen Abstandsregeln und der allgemeinen Maskenpflicht gilt zudem eine allgemeine Sitzpflicht. Bei Spielen von Teilnehmenden mit Jahrgang 2001 und jünger ist die Zuschauerzahl ebenfalls auf 300 beschränkt. Hier gilt zwar keine Sitzpflicht, jedoch bleiben die allgemeinen Abstandsregeln und die allgemeine Maskenpflicht anwendbar.

  • Klub-Restaurants können unter Beachtung der Gastrovorgaben geöffnet werden (insbesondere Sitzpflicht, Vierergruppen pro Tisch drinnen bzw. Sechsergruppen pro Tisch draussen, Erhebung der Kontaktdaten aller Personen).

  • Qualifikationen infolge von Transfers werden erst ab dem 5. Juli 2021 (anstatt wie üblich ab dem 1. Juli) erteilt. Dies stellt sicher, dass sämtliche Teams den Rest der Saison mit ihrem aktuellen Kader bestreiten (Saisonende 4. Juli 2021).

  • Qualifikationen von Leihspielern werden aus dem gleichen Grund vom 30. Juni 2021 bis zum offiziellen Saisonende (4. Juli 2021) verlängert. Ab dem 5. Juli 2021 geht die Qualifikation von Leihspielern wieder zum Stammklub über. Gleiches gilt für doppelte Spielberechtigungen. Die Verlängerung der Qualifikation ist dabei unabhängig von der arbeitsrechtlichen Situation zwischen Spielern und Klubs. Diese sind für die allfällige Verlängerung von Arbeitsverträgen oder die allfällige spätere Inkraftsetzung von Arbeitsverträgen für die neue Saison selbst verantwortlich.

  • Die Einschränkungen von Art 165 des Wettspielreglements (Einsatz am Saisonende in unteren Teams) gelten nicht für die verbleibenden Spiele der Saison 2020/21, weil es sich bei diesen Spielen um Vorrunden-Spiele handelt und die Rückrunde der Saison 2020/21 nicht gespielt wird. Davon ausgenommen sind Klubs, deren höchstes Team in einer Liga spielt, in welcher die Rückrunde der Saison 2020/21 (allenfalls in einem verkürzten oder angepassten Format, z.B. Promotion League) gespielt wird.


Wir sind uns bewusst, dass die Voraussetzungen für die verbleibenden Spiele sowie für die Wertung der Saison 2020/21 nicht den gewohnten Rahmenbedingungen aus Vor- und Nach-Corona-Zeiten entsprechen. Unsere Aufgabe ist es jedoch primär, den Wettspielbetrieb auch unter erschwerten Bedingungen möglichst aufrechtzuerhalten und so allen Beteiligten die Möglichkeit zu geben, ihrem geliebten Sport nachgehen zu können.


Wir danken Euch bereits im Voraus für Euer gegenseitiges Verständnis, Eure Flexibilität und Eure Grösse, sportliche Entscheidungen auch unter diesen speziellen Voraussetzungen zu akzeptieren.


An dieser Stelle wünsche wir Euch allen viel Glück und Erfolg für den Rest der Saison und vor allem viel Spass und Freude bei der Ausübung unseres geliebten Sports.

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